Freitag, 29. März 2024
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Die Feuerwehr Spenge investiert in die Sicherheit der Einsatzfahrzeuge

Am 27. und 28. Mai 2021 wurden neun Großfahrzeuge der Feuerwehr Spenge mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet. Ein zehntes Fahrzeug, welches sich zurzeit im Bau befindet, wird direkt beim Aufbauhersteller mit der neunen Technik ausgestattet. Durch die Abbiegeassistenzsysteme ist es dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges möglich, z.B. Fahrradfahrer und Fußgänger die sich im sogenannten „toten Winkel“ des Fahrzeuges befinden zu erkennen und dadurch schwere Unfälle zu vermeiden. An den Fahrzeugen wurde dafür ein Gerät, welches aussieht wie eine Kugel, an der vorderenrechten Fahrzeugseite angebracht. In dieser „Kugel“ befinden sich ein Radarsystem und eine Kamera. Zusätzlich wurde im Inneren des Fahrerhauses ein Bildschirm angebracht. Die Stadt Spenge entschied sich für das Modell WUE AAS-4.0 der Firma Wüllhorst Fahrzeugbau aus Selm (Kreis Unna).

Link zur Beschreibung des Herstellers WUE AAS-4.0

Die Geräte wurden durch Techniker der Firma Wüllhorst direkt vor Ort in die Fahrzeuge eingebaut. So konnte die Ausfallzeit des jeweiligen Fahrzeuges durch den Einbau auf 1,5 bis 2 Stunden beschränkt werden.
Sobald der Fahrer nun den Blinker betätigt oder eine Kurve durchfahren wird schaltet sich der Monitor ein und der Bereich neben dem Fahrzeug wird so für den Fahrer sichtbar. Befindet sich ein Fahrradfahrer, Fußgänger oder ein anderes bewegliches Objekt im Erfassungsbereich der Kamera und der Radarsensoren, wird vom Bildschirm zusätzlich ein akustisches Signal abgegeben und dieses durch eine rote Leuchte am oberen Bildschirmrand signalisiert.
Ebenfalls schaltet sich der Bildschirm auch beim Einlegen des Rückwärtsganges ein, was dem Fahrer damit beim Rückwärtsfahren zusätzliche Sicherheit bietet eine Person im „toten Winkel“ nicht zu übersehen.
Förderprogramm des Bundes machte die Anschaffung der neunen Technik möglich
Das Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen ist für die Förderperiode 2021 neu aufgelegt worden und kann beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragt werden. Es werden 80 % der Kosten pro Einzelmaßnahme (Fahrzeug) übernommen. Maximal jedoch 1500 Euro. Es können maximal 10 Fahrzeuge > 3,5 Tonnen pro Jahr gefördert werden. Das Programm soll bis maximal 31.12.2024 fortgeführt werden und beinhaltet eine Gesamtfördersumme von 10 Mio. Euro. Wie lange diese Summe ausreicht bleibt abzuwarten. Weitere Information zum Förderprogramm sind hier nachzulesen.

BAG - Förderperiode 2021 (bund.de)

 
Für die Stadt Spenge entstehen somit nur Kosten für einen Eigenanteil von 20% pro Fahrzeug.
Zeitlicher Ablauf: Der Antrag auf Fördermittel wurde durch die Stadt Spenge Mitte März 2021 gestellt. Der Bescheid der Fördermittel ist datiert vom 30.03.21 und wurde der Stadt Spenge am 02.04.21 zugestellt. Daraufhin konnte durch den Rat der Stadt Spenge die Beauftragung zum Einbau der Abbiegeassistenzsysteme beschlossen werden.
Die Einbauten der Abbiegeassistenzsysteme einschließlich Verwendungsnachweis müssen nach Bescheid bis zum 02.09.21 abgeschlossen sein. Dabei werden grundsätzlich 3 Monate für die Umsetzung und 2 Monate für das Nachweisverfahren vom BAG kalkuliert.


Hinsichtlich der Technik in Feuerwehrfahrzeugen emfiehlt das Institut der Feuerwerhr NRW (IdF) folgendes:
Für dem Einbau von Abbiegeassistenzsysteme in Feuerwehrfahrzeuge sollen möglichst Systeme ausgeschrieben/beschafft werden, welche zwischen bewegten und nicht bewegten Objekten unterscheiden können, eine Geschwindigkeitsabhängigkeit aufweisen und den gültigen Regeln des BMVI entsprechen.
Dies hat den Vorteil, das mögliche Fehlmeldungen, besonders aufgrund der Besonderheiten im Verkehr mit Feuerwehrfahrzeugen, minimiert werden. Diese Systeme werden sowohl vonFahrgestellherstellern, als auch durch Drittanbieter für eine Nachrüstung angeboten.
Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Sicherheitssystem eines Abbiegeassistenten:
- Erkennung und Meldung von seitlichen Objekten im gesamten toten Winkel des Fahrzeuges
- geeignet für die langsame Fahrt im Innenstadtbereich (≤30 km/h) und schnellerer Fahrt im Rahmen von Spurwechseln (≥30 km/h)
- Warnung bei mobilen Objekten (LKW, PKW, Motorräder, Fußgänger etc.) und Ignorierung von stationären Objekten (Schilder, Leitplanken, Blumenkübel, parkende Fahrzeuge etc.)
- akustische und visuelle Warnung
- inklusive Kamera mit der Bildübertragung auf einen serienmäßigen Farbbildschirm (mindestens 7 Zoll) im Armaturenbrett
- Mindestschutzart: IP 69K
- Möglichkeit des Sensordatenabgriffes für die externe Datenaufbereitung für Telematiksysteme
- mit allgemeiner Betriebserlaubnis (§22 StVZO)
- mit Konformitätsbescheinigung mit den Vorgaben des BMVI

 

  Abbiegeassistenssystem am Fahrzeug   Fahrradfahrer neben dem Feuerwerfahrzeug   Fahrradfahrer neben dem Feuerwerfahrzeug   Ansicht von oben. Fahrradfahrer neben dem Feuerwerfahrzeug  
                 
  Bildschirm im Fahrerhaus   Fahrradfager begrüßt die Anschaffug der neuen Technik  

 

Video von der neuen Technik


 

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