Dienstag, 19. März 2024
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Sicherheitstipps zum Silvesterfeuerwerk

 

Rund 100 Millionen Euro werden jedes Jahr von den Bundesbürgern zum Jahreswechsel ausgegeben, um mit Böllern, Raketen, römischen Lichtern, Vulkanen und Fontänen das neue Jahr zu begrüßen. So schön der Anblick des Feuerwerks auch ist, so groß sind auch die Gefahren, die der unsachgemäße Umgang mit der Pyrotechnik mit sich bringt. Schließlich enthalten die Feuerwerkskörper explosive Stoffe, die zu Bränden und Verletzungen, insbesondere Verbrennungen, führen können. Jedes Jahr werden Tausende verletzt und der Sachschaden durch Silvesterfeuerwerk geht in die Millionen. Damit Sie das neue Jahr gutgelaunt und unfallfrei begrüßen können, hat Ihnen die Feuerwehr einige Sicherheitstipps zusammengestellt:

• Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Diese sind am Zulassungskennzeichen „BAM xxxx“ zu erkennen. Achtung: Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und verwenden

• Basteln Sie nicht selbst. Auch keine Böller zu „Superböllern“ zusammenbinden. Basteleien an Feuerwerkskörpern sind tabu und verboten.

• Gebrauchsanweisung in aller Ruhe und nicht erst kurz vor zwölf lesen.

• Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände geben. Raketen und Knallkörper (Klasse II) dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Auch zu Sylvester sollte man den Kindern nicht nachgeben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ausschließlich jugendfreie Feuerwerkskörper (Klasse I) verwenden, Kinder unter 12 Jahren nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen.

• Erwachsene mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen und das Zünden anderen überlassen.

• Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen. Es sollte nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen. Sie zählen zur Klasse I, dem sogenannten Kleinfeuerwerk, und dürfen auch von Jugendlichen ganzjährig erworben und verwendet werden. Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien unter Aufsicht abbrennen

Alle anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und -nur im Freien- abgebrannt werden. Kinder: Finger weg von Feuerwerk Eltern aufgepasst: Brennt Euer Feuerwerk doch im Beisein der Kinder ab.

• Kleinere Knallkörper mit Reibekopf werden an der Streichholzschachtel entzündet und rasch weggeworfen. Vorsicht! Nicht in Personengruppen werfen. Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge muss man auf den Boden legen, erst danach entzünden und sich dann zügig entfernen (ca. 5 Meter zurücktreten). Auch Römische Lichter, Vulkane und Fontänen sollte man niemals in der Hand halten.

• Raketen immer Senkrecht, am besten aus einer leeren, etwas in die Erde eingearbeiteten Sekt oder Weinflasche als Startrampe abfeuern. Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Rakete ungehindert aufsteigen kann. Auf Bäume und Dachvorsprünge achten. Dies können, auch wie heftiger Wind die Feuerwerkskörper in eine falsche Richtung lenken.

• Sonnen sind an einem Holz- oder Zaunpfahl mit genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen sicher angebracht.

• Neu auf dem Markt sind Batterie- System- und Kombinationsfeuerwerk. Aufgrund der wesentlich größeren Effektfülle bei diesen neuartigen Feuerwerksartikeln sind besondere Sicherheitsaspekte auf den Gebrauchsanweisungen zu beachten.

• Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren verschließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Auch kleine Glutnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.

• Sollten Feuerwerkskörper nicht zünden, nicht ein zweites Mal anzünden. Sie könnten verzögert losgehen.

• Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser bereithalten, um mögliche Entstehungsbrände zu löschen. Der rasche Einsatz kann Menschenleben und Sachwerte retten. Vor dem Fest mit der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers vertraut machen. Dies bewahrt im Notfall einen kühlen Kopf

• Erste-Hilfe-Kasten, z. B. aus dem Auto, bereithalten

• Es empfiehlt sich, zum Schutz der Augen eine geeignete Brille zu tragen.

• Verbrennungen mit nicht zu kaltem Wasser kühlen. Auf keinen Fall das „Hausmittel Mehl“ verwenden

• Im Notfall nicht zögern die Feuerwehr oder den Rettungsdienst unter der bundesweit einheitlichen Notrufnummer 112 zu alarmieren.

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